Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Rehabilitation
Anschließend finden Sie häufig gestellte Fragen zur ambulanten Rehabilitation in Innsbruck.
Sollten Sie auf bestimmte Fragen keine Antwort finden, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Wie kann ich die ambulante Reha in Anspruch nehmen?
Über einen Antrag durch Ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise Ihres behandelten Arzt und nach Bewilligung durch den Versicherungsträger. Nach der Meldung der positiven Bewilligung durch den Versicherungsträger bekommen Sie von uns ein persönliches Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag für Ihren Rehabeginn.
Wie viel kostet mich die ambulante Rehabilitation?
Bei einer ambulanten Reha ist kein Kostenbeitrag zu zahlen.
Besteht die Möglichkeit im Rehazentrum zu essen?
Es steht Ihnen Verpflegung durch einen Automaten mit Snacks, Heiß- und Kaltgetränken gegen Gebühr zur Verfügung.
Besteht die Möglichkeit Vorort zu duschen?
Ja. Duschen und Umkleideräume sind vorhanden.
Ist ein Safe zum absperren von persönlichen Gegenständen vorhanden?
Sie haben Zugang zu einem versperrbaren Spind. Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit keine persönlichen Wertgegenstände mit.
Gibt es Parkplätze?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich vor dem Rehazentrum eine Kurzparkzone befindet. Bitte vergessen Sie nicht, einen Parkschein einzulegen.
Ihr Auto können Sie auch kostenpflichtig in der öffentlichen BOE-Tiefgarage "Veldidenapark" (6020 Innsbruck, Tschamlerstraße 4) abstellen (Kurzzeit- oder Dauerparken).
Rettungs- und Feuerwehrzufahrten rund um den Veldidenapark sind unbedingt freizuhalten.
Muss ich meinen Dienstgeber über meine ambulante Reha informieren?
Wenn Sie Ihre ambulante Rehabilitation planen, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Dienstgeber, wie Ihre Abwesenheit organisiert wird.
Wen kontaktiere ich im Krankheitsfall?
Wenn Sie Termine krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte umgehend die Therapierezeption unter +43 (0) 512 309595-600.